Erbschaft & Finanzierung
Ein geerbtes Haus ist selten nur eine Geldfrage.
Meist stehen Geschwister vor derselben Immobilie und haben unterschiedliche Vorstellungen. Sobald feststeht, ob und wie sich eine Auszahlung finanzieren lässt, wird aus einer emotionalen Diskussion ein Termin beim Notar.
„Die meisten Erbengemeinschaften scheitern nicht am Willen, sondern an einer Zahl, die nie jemand durchgerechnet hat.“
Wenn ein Elternhaus in eine Erbengemeinschaft fällt, sind meist zwei Fragen offen: Kann einer die anderen auszahlen? Und zu welchen Konditionen lässt sich das darstellen?
Die Wertermittlung der Immobilie holen Sie sich unabhängig ein – etwa über einen Gutachter oder Makler Ihres Vertrauens. Sobald diese Zahl steht, übernehme ich: Ich rechne durch, ob und wie sich die Auszahlung der Miterben finanzieren lässt, und vergleiche die Konditionen dafür über mein Netzwerk von mehr als 600 Banken.
Für Sie heißt das: eine klare Antwort, bevor das nächste Familiengespräch ansteht – nicht danach.
- Finanzierung des Übernahmeanteils. Banken bewerten diesen Fall unterschiedlich. Ich weiß, welche Häuser die Auszahlung von Miterben sauber und günstig abbilden.
- Auszahlung ohne eigenes Eigenkapital. Häufig zählt der eigene Erbanteil wirtschaftlich wie Eigenkapital. Ob das in Ihrem Fall reicht, rechne ich Ihnen unverbindlich vor.
- Auch bei unklarem Grundbuch. Nießbrauch, Wohnrecht, alte Grundschulden: Solche Eintragungen sind für die Finanzierung lösbar, sie müssen nur früh erkannt werden.
- Modernisierungsstau eingerechnet. Heizung, Dach, Elektrik – notwendige Investitionen rechne ich direkt in die Finanzierung ein, statt sie zu verdrängen.
- Wenn ein Verkauf ansteht. Entscheidet sich die Familie fürs Verkaufen statt Übernehmen, vermittle ich auf Wunsch einen Makler aus meinem Netzwerk. Die Finanzierung des Käufers begleite ich bei Bedarf ebenfalls.
Im Detail
Typische Konstellationen
Drei Situationen, die mir in der Finanzierungsberatung immer wieder begegnen.
Einer übernimmt, die anderen werden ausgezahlt
Der häufigste Fall. Entscheidend ist, ob der Übernehmende die Auszahlungssumme tragen kann – und ob die Bank den Anteilserwerb als Kauf oder als Umschuldung behandelt. Das macht im Zins einen Unterschied.
Vermieten und gemeinsam halten
Kann funktionieren, wenn die Immobilie in gutem Zustand ist und alle dieselbe Perspektive haben. Wir rechnen die Rendite nach Steuern und Instandhaltungsrücklage – nicht nur die Kaltmiete.
Gemeinsam verkaufen
Die sauberste Lösung, wenn die Vorstellungen zu weit auseinanderliegen. Wichtig ist ein Preis, der am Markt auch finanzierbar ist – sonst platzt der Verkauf beim Käufer an der Bank.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Häufig ja. Die Immobilie selbst dient als Sicherheit, und Ihr Erbanteil zählt wirtschaftlich wie Eigenkapital. Entscheidend sind der Wert des Objekts, die Höhe der Auszahlung und Ihr Einkommen. Diese Rechnung mache ich Ihnen unverbindlich, bevor Sie mit der Familie sprechen.
Kontakt
Ein Gespräch kostet nichts – und klärt meistens mehr als drei Stunden googeln.
Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie lautet: warten Sie noch. Keine Schufa-Abfrage, keine Weitergabe Ihrer Daten, kein Verkaufsgespräch.
Worum geht es?
Damit ich weiß, wo ich ansetze.
